Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5902
BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95 (https://dejure.org/1998,5902)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1998 - VIII ZR 246/95 (https://dejure.org/1998,5902)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1998 - VIII ZR 246/95 (https://dejure.org/1998,5902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Deckungsgrenze und des Sicherungswertes und des damit zusammenhängenden Freigabeanspruchs des Zedenten - Formularmäßige Freigabeklausel bei Übersicherungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - Übersicherung durch eine Globalabtretung von Forderungen aus ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95
    Der Senat hat die Sache im Einverständnis mit den Parteien zunächst ruhen lassen und die bevorstehende Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen im Verfahren GSZ 1 und 2/97 abgewartet.

    Sie widersprechen den Grundsätzen, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes in seinem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Beschluß vom 27. November 1997 (GSZ 1 u. 2/97 = WM 1998, 227; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) zur Wirksamkeit von Globalsicherheiten, insbesondere zur Bewertung von Sicherheiten, zur Deckungsgrenze und zum Freigabeanspruch des Zedenten aufgestellt hat.

    Diese Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 27. November 1997 (GSZ 1 und 2/97 = WM 1998, 227) überholt.

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95
    Unter diesen Umständen stehen die eingezogenen Beträge von insgesamt 122.637,12 DM - vorbehaltlich der Unwirksamkeit der Globalabtretung wegen ursprünglicher Übersicherung (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - IX ZR 74/95, zur Veröffentlichung vorgesehen) - der Beklagten nur zu, wenn und soweit die zugrundeliegenden Forderungen aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Beklagten gegenüber den Drittschuldnern herrühren.
  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95
    Durch Nr. 5 der Abtretungserklärung hat die Klägerin, den Anforderungen der Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Globalabtretung (BGH, Urteil vom 18. April 1991 - IX ZR 149/90 = NJW 1991, 2144 unter IV 1 a m.w.Nachw.) folgend, dem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Beklagten als Lieferantin den Vorrang, auch für zukünftige Forderungen, eingeräumt.
  • OLG Jena, 07.10.2008 - 5 U 755/07

    Nachentrichtung aller ausgesetzten Tilgungsraten im Rahmen der Vereinbarung einer

    Zudem führt die Annahme der Beklagten zu einer nachträglichen Übersicherung ihres Darlehens und dann bereits aus diesem Grund zu einem Verstoß des Klauselwerkes gegen § 307 BGB n.F. Es entspricht nämlich gefestigter Rechtsprechung, dass allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Freigabeanspruch des Sicherungsgebers bei nachträglicher Übersicherung einschränken oder ausschließen, unwirksam sind (vgl. z. B. BGHZ 137, 212 ; 138, 367; NJW-RR 98, 1123).
  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03

    Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer

    Dass eine fehlende oder unzureichende Freigaberegelung lediglich dazu führt, dass an deren Stelle ein ermessensunabhängiger Freigabeanspruch des Sicherungsgebers tritt, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, B. v. 27.11.1997 - GSZ 1 u. 2/97, WM 1998, 227, 230 = NJW 1998, 671 = BGHZ 137, 212; Urt. v. 15.04.1998 - VIII ZR 246/95, NJW-RR 1998, 1123, 1124; Urt. v. 05.05.1998 - XI ZR 234/95, NJW 1998, 2206, 2207).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422).
  • OLG Jena, 21.01.2003 - 5 U 1473/01

    Voraussetzungen, Anforderungen und Zustimmungserfordernis im Hinblick auf die

    Solche formularmäßigen Bewertungs- und Freigabeklauseln sind, da grundsätzlich nur eine Deckungsgrenze von 110 % anzuerkennen ist, sittenwidrig (vgl.: BGHZ 137, S. 212, 218 ff.; BGH, NJW-RR 1998, S. 1123 f.; BGHZ 138, S. 367, 370 f.; Staudinger, Kommentar zum BGB, a.a.O., Einl. zu §§ 398 ff., Rn. 82 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht